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   RG, 13.05.1881 - Rep. II. 291/81   

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https://dejure.org/1881,143
RG, 13.05.1881 - Rep. II. 291/81 (https://dejure.org/1881,143)
RG, Entscheidung vom 13.05.1881 - Rep. II. 291/81 (https://dejure.org/1881,143)
RG, Entscheidung vom 13. Mai 1881 - Rep. II. 291/81 (https://dejure.org/1881,143)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann der Kläger (C.P.O. §. 559) es dem Gerichte überlassen, den Prozeß aus dem Urkundenprozesse in das ordentliche Verfahren überzuleiten, oder muß er vorbehaltslos von dem Urkundenprozesse abstehen? 2. Ist, wenn die Einrede der Wechselunfähigkeit für begründet ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überleitung eines Urkundenprozesses in das ordentliche Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 4, 350
  • RGZ 4, 411
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 07.12.1981 - II ZR 187/81

    Gemischtsprachiger Wechsel

    Denn nach herrschender Lehre und ständiger Rechtsprechung ist es unzulässig, einen Anspruch primär im Wechselprozeß und hilfsweise im gewöhnlichen Urkundenprozeß zu verfolgen (vgl. RGZ 4, 350, 352; RG JW 1897, 932; BGHZ 53, 11, 17 mit insoweit zustim.
  • OLG Köln, 07.11.2006 - 15 U 70/06

    Darlegung der Alleinvertretungsvollmacht des Mitgesellschafters für die GbR zum

    Die Erklärung der Abstandnahme unter einer solchen Rechtsbedingung ist unzulässig (RGZ 4, 350 ff., 352; RG JW 1897, 532; BGH NJW 1982, 523 f., 524; Zöller-Greger, ZPO, 25. Aufl., § 596 Rdnr. 1; Thomas/Putzo-Reichold, ZPO, 27. Auflage, § 596 Rdnr. 1; Musielak-Voit, ZPO, 4. Auflage, § 596 Rdnr. 5 ).
  • OLG München, 21.03.2013 - 14 U 2912/12

    Zulässigkeit der bedingten Abstandnahme vom Urkundenverfahren

    Bereits das Reichsgericht hat in seiner Entscheidung vom 13.5.1881 (RGZ 4, 350, 352) betreffend einen Wechselprozess zu der damaligen Regelung in § 559 ZPO a.F. ausgeführt, dass es dem Kläger, der zu Beginn des Rechtsstreits eine bestimmte Erklärung abgegeben hat, dass er im Wechselverfahren klagen wolle, nicht zustehe, später im Wege einer innerprozessualen Bedingung dem Gericht die Entscheidung zu überlassen, ob der Prozess in das ordentliche Verfahren übergeleitet werden soll.
  • OLG Jena, 06.01.1999 - 2 U 120/98

    Voraussetzungen des Urkundsprozesses; Abstandnahme vom Urkundsprozess;

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  • BGH, 07.12.1981 - II ZR 134/81

    Notwendige Bestandteils des eigenen Wechsels - Erfordernis der Bezeichnung als

    Denn nach herrschender Lehre und ständiger Rechtsprechung ist es unzulässig, einen Anspruch primär im Wechselprozeß und hilfsweise im gewöhnlichen Urkundenprozeß zu verfolgen (vgl. RGZ 4, 350, 352; RG JW 1897, 932; BGHZ 53, 11, 17 mit insoweit zustimmender Anm. v. Hadding, JZ 1970, 552 [BGH 20.10.1969 - II ZR 162/68]; Schlosser in Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl. § 596 Rdz. 9; Zöller/Schneider, ZPO 13. Aufl. § 596 Anm. III 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 38. Aufl. § 596 Anm. 1 A; a.A. Klunzinger, NJW 1970, 659).
  • BGH, 07.12.1981 - II ZR 188/81

    Wechselprozess - Wechselerklärung in der Form des eigenen Wechsels -

    Denn nach herrschender Lehre und ständiger Rechtsprechung ist es unzulässig, einen Anspruch primär im Wechselprozeß und hilfsweise im gewöhnlichen Urkundenprozeß zu verfolgen (vgl. RGZ 4, 350, 352; RG JW 1.897, 932; BGHZ 53, 11, 17 mit insoweit zustim.
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